Beglaubigte Übersetzungen Dänisch-Deutsch
Für viele offizielle Anlässe werden beglaubigte Übersetzungen benötigt, die von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt wurden. Als vom Oberlandesgericht Schleswig ermächtigter Übersetzer für die dänische Sprache biete ich Ihnen rechtssichere beglaubigte Übersetzungen, die von allen deutschen Behörden, Gerichten und öffentlichen Stellen anerkannt werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Stempel und der Unterschrift eines öffentlich bestellten und beeidigten (ermächtigten) Übersetzers versehen ist. Dieser Vermerk bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen werden für offizielle Dokumente benötigt, die bei Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen eingereicht werden müssen.
Für welche Dokumente biete ich beglaubigte Übersetzungen an?
- Personenstandsurkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden
- Ausbildungsnachweise: Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Diplome, Abschlusszeugnisse
- Behördliche Dokumente: Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Aufenthaltsgenehmigungen
- Rechtliche Dokumente: Gerichtsurteile, notarielle Urkunden, Vollmachten
- Geschäftliche Dokumente: Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse
- Medizinische Dokumente: Arztberichte, Befunde, Atteste
- Sonstige Dokumente: Führerscheine, Arbeitsverträge, Referenzschreiben
Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden in vielen Situationen benötigt, unter anderem:
- Bei Eheschließungen zwischen deutschen und dänischen Staatsangehörigen
- Bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa
- Bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Bei Bewerbungen für Studium oder Beruf im Ausland
- Bei Gerichtsverfahren mit internationalem Bezug
- Bei Unternehmensregistrierungen und geschäftlichen Transaktionen
- Bei Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu beiden Ländern
Meine Qualifikation für beglaubigte Übersetzungen
Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die dänische Sprache, ermächtigt durch das Oberlandesgericht Schleswig, bin ich befugt, Übersetzungen zu beglaubigen. Diese Ermächtigung erfolgt nach strengen Kriterien und setzt neben einer entsprechenden Ausbildung auch umfassende Fachkenntnisse voraus.
Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden, Gerichten und öffentlichen Stellen anerkannt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
So läuft eine beglaubigte Übersetzung ab
- Dokumentenübermittlung: Sie senden mir das zu übersetzende Dokument als Scan per E-Mail oder als Kopie per Post zu.
- Angebot: Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Preis und Lieferzeit.
- Übersetzung: Nach Ihrer Zustimmung fertige ich die Übersetzung an.
- Beglaubigung: Die Übersetzung wird mit meinem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen.
- Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post im Original.
Wichtiger Hinweis:
Für eine beglaubigte Übersetzung benötige ich in der Regel eine Kopie oder einen Scan des Originaldokuments. Die Übersetzung wird dann mit dem Vermerk versehen, dass sie anhand einer Kopie/eines Scans angefertigt wurde. Sollte das Original erforderlich sein, besprechen wir dies individuell.
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot oder eine Beratung zu Ihren spezifischen Anforderungen. Ich freue mich darauf, Sie mit meiner Expertise zu unterstützen.
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