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Beglaubigte Übersetzungen Dänisch ⇄ Deutsch

Gesetzlich anerkannt, KI-immun und persönlich betreut – durch einen beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzer, deutschlandweit und mit Dänemark-Bezug.

Qualifikation in Deutschland und Dänemark

Ich bin vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts als Übersetzer für die dänische Sprache ermächtigt und kann für den amtlichen Gebrauch in Deutschland die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen bescheinigen.

2005 erhielt ich nach dem damals geltenden dänischen Recht die beskikkelse som translatør og tolk durch die Erhvervs- og Selskabsstyrelsen. Voraussetzung hierfür war meine dänische Hochschulausbildung cand.ling.merc. Die staatliche dänische Beskikkelsesordning wurde zum 1. Januar 2016 abgeschafft.

Die frühere Beskikkelse ist Teil meiner beruflichen Qualifikation und Erfahrung. Für die heutige Verwendung von Übersetzungen bei dänischen Behörden oder anderen Stellen richten sich die formalen Anforderungen nach Dokument, Verwendungszweck und empfangender Stelle.

Worum es geht

Wenn eine Übersetzung amtlich anerkannt sein muss

Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen verlangen für fremdsprachige Dokumente in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Diese darf nur von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Häufig wird hierfür nach einem „beeidigten Übersetzer“ gesucht; in Schleswig-Holstein lautet die amtliche Bezeichnung „ermächtigt“. Mit meinem Bestätigungsvermerk, Stempel und meiner Unterschrift wird die Übersetzung als richtig und vollständig anerkannt.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Eine solche Beglaubigung kann eine KI nicht ersetzen. Die Bestätigung durch einen ermächtigten Übersetzer ist an die Person gebunden – das macht diese Leistung dauerhaft unabhängig von maschineller Übersetzung.

Typische Dokumente

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Zeugnisse, Diplome und Studiennachweise
  • Führerscheine, Meldebescheinigungen, Ausweisdokumente
  • Verträge, notarielle Urkunden und Vollmachten
  • Handelsregisterauszüge und Gewerbedokumente
  • Gerichtliche Schriftstücke und Bescheide

Warum ein ermächtigter Dänisch-Übersetzer selten ist

Ermächtigte Übersetzer für die dänische Sprache sind rar. Für Sie bedeutet das kurze Wege für Auftraggeber und Verwendungszwecke in Deutschland und Dänemark – ohne Vermittlerkette, mit einem festen Ansprechpartner.

Ablauf

In drei Schritten zur beglaubigten Übersetzung

Dokument senden

Gut lesbaren Scan oder ein Foto Ihres Dokuments per E-Mail übermitteln – bei Fragen gerne vorab anrufen.

Festpreis erhalten

Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages einen verbindlichen Festpreis und den vorgesehenen Liefertermin.

Beglaubigte Lieferung

Sie erhalten die Übersetzung mit Bestätigungsvermerk – auf Wunsch per Post im Original.

Häufige Fragen

Kosten, Original und Anerkennung

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Abrechnung erfolgt nach Dokument: einzelne Standardurkunden ab 71,40 € inkl. MwSt., mehrseitige Berichte und Bescheide ab 239 € inkl. MwSt. je nach Textmenge, umfangreiche Verträge und Firmenunterlagen für Geschäftskunden 0,20 € pro Wort zzgl. MwSt. mit Mengenrabatt auf Anfrage. Den verbindlichen Festpreis nenne ich nach Sichtung.

Brauchen Sie das Original?

Für die Übersetzung selbst genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob im Bestätigungsvermerk auf ein Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie Bezug genommen werden soll, klären wir vorab – je nach Anforderung der Behörde.

Wird die Übersetzung auch in Dänemark anerkannt?

Meine beglaubigten Übersetzungen werden von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt. Für die Verwendung in Dänemark klären wir die konkreten Anforderungen (z. B. Apostille) individuell.

Wie schnell geht es?

Standardurkunden liefere ich meist innerhalb weniger Werktage, Eilaufträge auf Anfrage schneller. Das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktages.

Dokument beglaubigen lassen

Senden Sie mir Ihr Dokument – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages einen verbindlichen Festpreis.

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