Deutsche Montageanleitungen für unvollständige Maschinen aus Dänemark ab 2027
Sie beziehen Module, Komponenten, Antriebs- oder Handlingeinheiten oder ganze Teilanlagen von einem dänischen Maschinenbauer und bauen sie in Ihre Maschine oder Anlage ein. Ab dem 20. Januar 2027 muss die Montageanleitung einer unvollständigen Maschine für die Bereitstellung auf dem deutschen Markt auf Deutsch abgefasst sein.
Ich erstelle die deutsche Sprachfassung aus der dänischen Ausgangsdokumentation – als Neuübersetzung, als Aktualisierung einer vorhandenen deutschen Version oder als vollständige Nachbearbeitung einer bereits vorliegenden DeepL-/AI-Fassung. Arbeitsrichtung ist Dänisch nach Deutsch; liegt zusätzlich eine englische Fassung vor, kann sie als Referenzmaterial herangezogen werden.
Vor und ab dem 20. Januar 2027
Die Änderung betrifft genau ein Dokument, das bislang auch auf Englisch bereitgestellt werden konnte – sofern der Hersteller der aufnehmenden Maschine oder dessen Bevollmächtigter diese Sprache akzeptierte.
Vor dem 20. Januar 2027
Die Montageanleitung einer unvollständigen Maschine durfte nach der Maschinenrichtlinie in einer EU-Amtssprache abgefasst sein, die der Hersteller der Maschine, in die sie eingebaut werden sollte, oder dessen Bevollmächtigter akzeptierte. Grundlage war Anhang VI der Richtlinie 2006/42/EG.
Ab dem 20. Januar 2027 in Deutschland
Für den deutschen Markt legt Deutschland Deutsch als Sprache der Montageanleitung fest. Das Gleiche gilt für die EU-Einbauerklärung und – bei digitaler Montageanleitung – für den Hinweis, wie darauf zugegriffen werden kann.
Der Mechanismus dahinter ist kurz erklärt: Artikel 11 Absatz 7 der Maschinenverordnung verlangt, dass die Montageanleitung „in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten, für die Person, die die unvollständige Maschine einbaut, leicht verständlichen Sprache“ abgefasst wird. Die Sprachwahl liegt damit nicht mehr bei der Vereinbarung zwischen Lieferant und Kunde, sondern beim Mitgliedstaat. Deutschland hat sie in § 2 Absatz 2 MaschinenDG getroffen; die Vorschrift ist nach § 12 des Gesetzes ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden.
Wann die Umstellung Ihre konkrete Beschaffung erreicht, hängt unter anderem davon ab, wann die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht wird. Das gehört in die Klärung mit Ihrem Lieferanten und Ihren CE-Verantwortlichen.
Warum das für deutsche Maschinenbauer relevant ist
Die Sprachvorgabe steht nicht im Interesse der Behörde, sondern im Interesse desjenigen, der die Baugruppe einbaut – also in Ihrem.
Sie brauchen die Montageanleitung, um die unvollständige Maschine sicher in Ihre Maschine oder Anlage einzubauen, und Sie brauchen die darin enthaltenen Angaben ein zweites Mal: Anhang XI Nummer 2 sieht ausdrücklich vor, dass die Montageanleitung die einschlägigen Informationen enthält, die in Ihrer Betriebsanleitung weiterzuverwenden sind. Was Sie vom Zulieferer bekommen, fließt also in Ihre eigene Dokumentation ein – und die ist für den deutschen Markt ohnehin deutsch.
Genau darauf zielt die Sprachregel des Artikels 11 Absatz 7: Sie stellt auf die einbauende Person ab – auf Sie.
Wenn Sie zusätzlich als Händler auftreten
Soweit Sie eine unvollständige Maschine als Händler auf dem deutschen Markt bereitstellen – etwa beim Weiterverkauf einer zugekauften Baugruppe –, kommt eine eigene Prüfpflicht hinzu. Artikel 16 Absatz 2 der Maschinenverordnung verlangt vom Händler, vor der Bereitstellung zu überprüfen, ob der unvollständigen Maschine die EU-Einbauerklärung und die Montageanleitung beiliegen und ob die Montageanleitung in der vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache vorliegt.
Ob Sie in einem konkreten Vorgang Hersteller, Einführer, Händler oder ausschließlich einbauendes Unternehmen sind, richtet sich nach der Rolle im Einzelfall. Diese Einordnung nimmt dantext nicht vor; sie gehört zu Ihrer eigenen rechtlichen Prüfung.
Die neue Montageanleitung wird umfangreicher
Der bisherige Anhang VI der Maschinenrichtlinie bestand aus zwei Sätzen. Anhang XI der Maschinenverordnung führt vierzehn Punkte auf.
Nach Anhang XI Nummer 2 muss jede Montageanleitung erforderlichenfalls mindestens enthalten:
- eine allgemeine Beschreibung der unvollständigen Maschine;
- die für den Einbau in die vollständige Maschine, für Wartung und Instandsetzung und für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
- Warnhinweise zu Fehlanwendungen, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann;
- Anleitungen zu Montage, Aufbau und Anschluss einschließlich der Befestigungen und der Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das beziehungsweise in die eingebaut werden soll;
- Informationen über Lärm oder Vibrationen, die durch die Einarbeitung wahrscheinlich verringert werden;
- Informationen über die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang III, die für die unvollständige Maschine gelten;
- die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die angebracht werden können;
- die Bedingungen für die Standsicherheit bei Transport, Montage, Demontage, Außerbetriebnahme, Prüfungen und vorhersehbaren Störungen;
- Sicherheitshinweise zu Transport, Handhabung und Lagerung mit Gewichtsangaben;
- das bei Unfällen oder Störungen erforderliche Vorgehen und, falls Blockierungen auftreten können, das gefahrlose Lösen der Blockierung;
- die vom Nutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten samt vorbeugender Wartungsmaßnahmen;
- Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;
- Spezifikationen der Ersatzteile, soweit sie sich auf Sicherheit und Gesundheit der Bediener auswirken;
- eine klare Beschreibung der Version der Montageanleitung, die dem Modell der unvollständigen Maschine entspricht.
Hinzu kommt nach Anhang XI Nummer 3, dass die Montageanleitung die EU-Einbauerklärung selbst oder die Internetadresse beziehungsweise den maschinenlesbaren Code enthält, unter der sie zugänglich ist.
Für Sie als Empfänger heißt das zweierlei: Der Umfang dessen, was der dänische Lieferant beizustellen hat, wächst – und er wächst auf Deutsch. Liegt die freigegebene Ausgangsdokumentation auf Dänisch vor, kann daraus unmittelbar die deutsche Sprachfassung entstehen und für spätere Versionen strukturiert weitergeführt werden.
Abgrenzung: dantext erstellt keine fehlenden technischen Inhalte. Der Hersteller beziehungsweise dessen technische Redaktion stellt die fachlich vollständige Ausgangsdokumentation bereit und verantwortet sie; dantext erstellt und pflegt die deutsche Sprachfassung.
Was liegt von Ihrem dänischen Lieferanten bereits vor?
Der sinnvolle Arbeitsweg hängt weniger an der Vorschrift als daran, was in Ihrem Beschaffungsvorgang tatsächlich schon auf dem Tisch liegt. Vier Ausgangslagen und der jeweils passende Sprachworkflow:
1. Nur eine dänische Montageanleitung
Die Dokumentation liegt nur in der Sprache der Konstruktionsabteilung vor. Dann entsteht die deutsche Fassung als Fachübersetzung Dänisch–Deutsch, unter Verwendung eines Translation Memory und Ihrer Terminologie, falls Sie eine mitgeben.
2. Dänische und englische Fassung
Für die Übersetzung Dänisch–Deutsch dient die freigegebene dänische Fassung als Ausgangstext. Eine vorhandene englische Fassung kann zusätzlich als Referenzmaterial für Benennungen und Terminologie herangezogen werden.
3. Eine ältere deutsche Fassung ist vorhanden
Etwa dann, wenn Sie beim selben Lieferanten schon einmal gekauft haben und noch eine Fassung aus einer früheren Maschinengeneration vorliegt. Diese Fassung wird nicht verworfen, sondern gegen die aktuelle dänische Ausgangsdokumentation gestellt.
4. Eine interne DeepL-/AI-Fassung ist vorhanden
Wurde die Unterlage in Ihrem Haus oder beim Lieferanten maschinell übersetzt, um überhaupt damit arbeiten zu können, ist diese Fassung ein brauchbarer Ausgangspunkt für eine vollständige Nachbearbeitung.
Vier Wege zur deutschen Fassung
A · Neue deutsche Fassung
Aus der dänischen Ausgangsdokumentation entsteht die deutsche Montageanleitung.
B · Bestand aktualisieren
Die vorhandene deutsche Fassung wird abgeglichen und fortgeschrieben.
C · Volle Nachbearbeitung
Die maschinelle Fassung wird vollständig gegen den Ausgangstext geprüft.
D · Versionspflege
Terminologie und Übersetzungsbestand wachsen über Produktversionen mit.
A. Neue deutsche Sprachfassung
Gibt es noch keine deutsche Fassung, entsteht sie als Fachübersetzung aus der dänischen Ausgangsdokumentation. Gearbeitet wird mit Translation Memory und – soweit vorhanden – mit Ihrer Terminologie, damit das, was jetzt übersetzt wird, bei der nächsten Produktversion bereits zur Verfügung steht.
Liegt die Dokumentation zusätzlich auf Englisch vor, kann die englische Fassung als Referenzmaterial einbezogen werden. Arbeitssprache ist Dänisch nach Deutsch.
B. Vorhandene deutsche Fassung aktualisieren
Wenn bereits eine deutsche Montageanleitung existiert, wird sie nicht ersetzt, sondern fortgeschrieben:
- Abgleich der vorhandenen deutschen Fassung mit der aktuellen dänischen Ausgangsfassung,
- sinnvolle Wiederverwendung unveränderter Inhalte,
- Bearbeitung neuer und geänderter Inhalte,
- Nachziehen des betroffenen Umfelds – Querverweise, Nummerierung, Bildunterschriften,
- Fortführung der Terminologie, damit die neue Fassung dieselbe Sprache spricht wie die vorige.
Vorhandene Übersetzungen können den Bearbeitungsaufwand gegenüber einer vollständigen Neuübersetzung reduzieren. Wie weit, hängt vom Umfang der Änderungen und vom Zustand des Materials ab; den tatsächlichen Aufwand ermittle ich vorab an Ihren Dateien und nenne ihn im Angebot.
Eine Voraussetzung: Die Wiederverwendung setzt voraus, dass der frühere Stand in bearbeitbarer Form vorliegt. Liegt er nur als PDF vor, lässt sich ein bearbeitbarer Ausgangsbestand in einem eigenen Arbeitsschritt aufbauen; das wird vorab abgestimmt und kalkuliert.
C. DeepL-/AI-Fassung vollständig nachbearbeiten
Eine vorhandene maschinelle Übersetzung kann der Ausgangspunkt sein. Die Nachbearbeitung findet dann vollständig statt – nicht als Stichprobe und nicht als bloßes Durchlesen der Ausgabe:
- vollständiger Abgleich gegen den dänischen Ausgangstext,
- Korrektur von Übersetzungsfehlern und Auslassungen,
- Vereinheitlichung der Terminologie,
- Abgleich von Zahlen, Einheiten und Bezeichnungen,
- Prüfung der Konsistenz mit Warnhinweisen, HMI-Texten und der übrigen Dokumentation.
Welcher Arbeitsweg der passende ist, hängt von Textart, Ausgangsmaterial und Projektanforderungen ab. Ist der Ausgangstext uneinheitlich oder sind die Warnhinweise stark verdichtet, sage ich das vor Auftragsbeginn und schlage stattdessen die Fachübersetzung vor.
D. Laufende Versions- und Terminologiepflege
Zulieferbaugruppen kommen selten in nur einer Version. Deshalb ist die dauerhafte Aufgabe oft wichtiger als die erste Übersetzung:
- Translation Memory, das mit Ihrer Zulieferdokumentation wächst,
- Terminologieliste oder Termbase mit Ihren Benennungen,
- Erkennung dessen, was sich seit dem letzten Änderungsstand tatsächlich geändert hat,
- einheitliche Benennungen über Produktvarianten und Jahre hinweg,
- gezielte Bearbeitung des Geänderten statt einer erneuten Durchsicht des Ganzen.
Das ist der Teil, der über die Jahre den Unterschied macht. Anhang XI verlangt eine klare Zuordnung der Version der Montageanleitung zum Modell der unvollständigen Maschine – das setzt voraus, dass die Sprachfassungen von Version zu Version miteinander Schritt halten.
Ihre Terminologie ist die Vorgabe
Für einen Maschinenbauer ist das der eigentliche Hebel: Die Baugruppe kommt aus Dänemark, die Anleitung soll aber klingen wie Ihre eigene Dokumentation.
Wenn in Ihrem Haus bereits festgelegt ist, wie ein Bauteil, ein Betriebszustand oder eine Bedienhandlung heißt, wird diese Festlegung für die Übersetzung des dänischen Zuliefermaterials verbindlich zugrunde gelegt – sie wird nicht durch die Benennungen des Lieferanten überschrieben. Einbezogen werden kann, was Sie ohnehin führen:
- Ihre deutschen Bauteil- und Baugruppenbezeichnungen
- OEM-Glossare und Kundenvorgaben aus Ihren eigenen Projekten
- HMI-Texte und Bedienelementbenennungen
- Warn- und Signalbegriffe
- bestehende Terminologielisten und Styleguides
- vorhandene Translation Memories
Der praktische Effekt zeigt sich dort, wo die Zulieferdokumentation in Ihre eigene Betriebsanleitung einfließt: Wenn dieselbe Baugruppe im Zulieferdokument anders heißt als in Ihrer Anlagendokumentation, entsteht die Arbeit erst beim Zusammenführen – und zwar bei Ihnen.
Was ein Translation Memory dabei leistet
Das Translation Memory ist der Speicher der bereits übersetzten und freigegebenen Sätze. Kommt eine neue Version derselben Unterlage, wird wiedererkannt, was schon einmal übersetzt wurde, und die vorhandene Fassung vorgeschlagen. Übernommen wird ein Vorschlag nicht blind: Er wird im neuen Zusammenhang geprüft und dort überarbeitet, wo sich der Kontext geändert hat oder ein Verweis nicht mehr trägt.
Nutzen über die Zeit: konsistente Wiederverwendung über Produktversionen hinweg, gezielte Erkennung des tatsächlich Geänderten, weniger unnötige Doppelarbeit – und ein Ansprechpartner, dem Sie Ihre Begriffe nicht bei jedem Auftrag neu erklären müssen.
Deutschland und Dänemark sind nicht symmetrisch
Dass Ihr dänischer Lieferant bisher problemlos auf Englisch dokumentieren konnte, hat einen Grund: In Dänemark gilt für dieselben Unterlagen eine andere Regel.
- Dänemark, Montageanleitung: Nach § 5 der Bekendtgørelse nr. 727 vom 13. Juni 2024 muss sie in einer Sprache vorliegen, die der Hersteller der Endmaschine oder dessen Vertreter akzeptiert.
- Dänemark, Einbauerklärung: Nach § 7 derselben Bekendtgørelse genügt Dänisch oder Englisch.
- Deutschland: Für den deutschen Markt Deutsch, § 2 Absatz 2 MaschinenDG.
Beide Regelwerke treten am selben Tag in Kraft, dem 20. Januar 2027. Für Sie heißt das konkret: Eine Dokumentationsmappe, die auf dem dänischen Markt genügt, genügt für den deutschen Markt nicht automatisch – und eine vorhandene englische Fassung ändert daran nichts. Das ist keine Nachlässigkeit Ihres Lieferanten, sondern der Unterschied zweier nationaler Sprachvorgaben.
Was dantext nicht übernimmt
dantext:
- stuft nicht ein, ob ein Produkt rechtlich eine unvollständige Maschine ist;
- führt keine Risikobeurteilung durch;
- prüft weder CE- noch Konformitätsanforderungen nach der Maschinenverordnung;
- ergänzt keine technisch fehlenden Inhalte in der Ausgangsdokumentation;
- übernimmt keine regulatorische Herstellerverantwortung;
- ersetzt weder CE- noch Rechtsberatung.
dantext übernimmt die fachsprachlich und terminologisch durchgearbeitete deutsche Fassung der Ausgangsdokumentation, die Sie beziehungsweise Ihr Lieferant bereitstellen und freigeben.
So kommen wir zum Angebot
Unterlagen senden
Aktuelle dänische Ausgangsdokumentation, eine eventuelle deutsche Altversion, Ihr Glossar und ein vorhandenes Translation Memory.
Sichtung und Festpreis
Ich analysiere die Dateien, ermittle den tatsächlich zu bearbeitenden Anteil und nenne in der Regel innerhalb eines Werktages einen verbindlichen Festpreis mit Liefertermin.
Bearbeitung
Übersetzung beziehungsweise Post-Editing, Terminologiearbeit und sprachliche Qualitätssicherung. Rückfragen werden gebündelt gestellt.
Lieferung und Fortschreibung
Sie erhalten die Endfassung im vereinbarten Format. Freigegebene Terminologie und Segmente stehen für die nächste Produktversion bereit.
Was in solchen Projekten sonst noch anfällt
Technische Übersetzungen allgemein
Betriebsanleitungen, Wartungsunterlagen und technische Produktdokumentation Dänisch ⇄ Deutsch – die Übersicht über Neuübersetzung, Versionspflege und Post-Editing.
Mehr dazu →DeepL & AI nachbearbeiten
Prüfung und Post-Editing maschineller Übersetzungen – auch außerhalb der Maschinendokumentation.
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Liefer- und Rahmenverträge, Gesellschafts- und Registerunterlagen und die laufende deutsch-dänische Geschäftskorrespondenz.
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Muss die Montageanleitung unseres dänischen Zulieferers ab 2027 auf Deutsch vorliegen?
Für unvollständige Maschinen, die auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden, ja. Nach § 2 Absatz 2 MaschinenDG sind die Montageanleitung nach Anhang XI und die EU-Einbauerklärung nach Anhang V Teil B in deutscher Sprache abzufassen. Die Vorschrift ist nach § 12 MaschinenDG ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Wie sie Ihren konkreten Beschaffungsvorgang trifft, klären Sie mit Ihrem Lieferanten und Ihren CE-Verantwortlichen.
Genügt eine englische Montageanleitung weiterhin?
Für den deutschen Markt nicht mehr, sobald § 2 MaschinenDG anzuwenden ist. Die Maschinenverordnung überlässt die Sprache der Montageanleitung in Artikel 11 Absatz 7 dem Mitgliedstaat, in dem die unvollständige Maschine bereitgestellt wird; Deutschland hat Deutsch festgelegt. Eine Vereinbarung mit dem Lieferanten über Englisch ersetzt diese nationale Sprachvorgabe nicht.
Was gilt für die EU-Einbauerklärung?
Sie ist nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 MaschinenDG für den deutschen Markt ebenfalls auf Deutsch abzufassen. Wird die Montageanleitung digital bereitgestellt, muss zusätzlich der Hinweis, wie darauf zugegriffen werden kann, auf Deutsch vorliegen. Nach Anhang XI Nummer 3 enthält die Montageanleitung außerdem die EU-Einbauerklärung selbst oder die Internetadresse beziehungsweise den maschinenlesbaren Code, unter der sie zugänglich ist.
Müssen bestehende deutsche Übersetzungen komplett neu erstellt werden?
Nicht zwangsläufig. Liegt eine freigegebene deutsche Fassung in bearbeitbarer Form vor, wird sie gegen die aktuelle dänische Ausgangsdokumentation gestellt. Unverändertes wird weiterverwendet, Neues und Geändertes bearbeitet, die Terminologie fortgeführt. Den tatsächlichen Bearbeitungsumfang ermittle ich vorab an Ihren Dateien und nicht über eine pauschale Quote.
Können Sie eine ältere deutsche Fassung aktualisieren?
Ja, sofern sie in bearbeitbarer Form vorliegt. Sie wird mit der aktuellen dänischen Fassung abgeglichen, sodass Abweichungen, veraltete Passagen und betroffene Querverweise, Nummerierungen und Bildunterschriften sichtbar werden. Liegt die Vorgängerfassung nur als PDF vor, lässt sich ein bearbeitbarer Ausgangsbestand in einem eigenen Arbeitsschritt aufbauen; das wird vorab abgestimmt und kalkuliert.
Können Sie eine vorhandene DeepL-/AI-Übersetzung prüfen?
Ja. Die Fassung wird vollständig gegen den Ausgangstext geprüft: Fehler und Auslassungen werden korrigiert, die Terminologie wird vereinheitlicht, Zahlen, Einheiten und Bezeichnungen werden abgeglichen und die Konsistenz mit Warnhinweisen, HMI-Texten und der übrigen Dokumentation wird kontrolliert. Welcher Arbeitsweg der passende ist, hängt von Textart, Ausgangsmaterial und Projektanforderungen ab.
Was bringt ein Translation Memory bei späteren Produktversionen?
Das Translation Memory speichert die bereits übersetzten und freigegebenen Sätze. Kommt eine neue Version derselben Unterlage, wird wiedererkannt, was schon übersetzt wurde, und die vorhandene Fassung vorgeschlagen. Der Vorschlag wird im neuen Zusammenhang geprüft, nicht blind übernommen. Der Nutzen liegt in konsistenter Wiederverwendung, in der gezielten Erkennung des tatsächlich Geänderten und in weniger unnötiger Doppelarbeit.
Prüft dantext, ob das Zulieferteil rechtlich eine unvollständige Maschine ist?
Nein. Die Einstufung des Produkts und die Festlegung, welche Unterlagen erforderlich sind, liegen beim Hersteller und den von ihm beauftragten Fachstellen. dantext führt weder Risikobeurteilung noch Konformitätsbewertung durch und ersetzt keine CE- oder Rechtsberatung, sondern erstellt und pflegt die deutsche Sprachfassung der freigegebenen Ausgangsdokumentation.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, konsolidierte Fassung – Artikel 11 Absatz 7 und 8 (Pflichten der Hersteller unvollständiger Maschinen), Artikel 16 Absatz 2 (Prüfpflichten der Händler) und Anhang XI (Montageanleitung für eine unvollständige Maschine).
- MaschinenDG § 2 – Sprache der Anleitungen, der Informationen, der EU-Konformitätserklärung und der EU-Einbauerklärung; Absatz 2 betrifft unvollständige Maschinen.
- MaschinenDG § 12 – Anwendungsvorschrift: § 2 ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden.
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 vom 4. Juli 2023 – berichtigt unter anderem Artikel 51, 52 und 54 auf den 20. Januar 2027; der ursprünglich veröffentlichte Text nennt dort den 14. Januar 2027.
- Bekendtgørelse nr. 727 vom 13. Juni 2024 – §§ 5 bis 7, herangezogen für die Gegenüberstellung der dänischen und der deutschen Sprachregel.
Die Angaben dienen der Nachvollziehbarkeit. Sie sind keine Rechtsberatung und nehmen dem Hersteller die eigene Prüfung nicht ab, welche Anforderungen für das einzelne Produkt gelten.